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Stichwort | English | Beschreibung |
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Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung | advance payment for rectifying defects and deficiencies | Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenvorschuss für die selbst durchgeführte bzw. in Auftrag gegebene Beseitigung von Mängeln der Mietwohnung haben. Das Recht des Mieters auf Selbsthilfe bezüglich der Mängelbeseitigung ergibt sich aus § 536a Abs.2 BGB. Voraussetzung ist, dass
Der BGH hat ebenfalls entschieden, dass der Kostenvorschuss nicht gefordert werden kann, wenn die vom Mieter gewünschte Maßnahme ungeeignet zur Beseitigung des Mangels ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Haus in Mauern und Dach aus unbekannten Gründen erhebliche Rissbildung aufweist und der Mieter ein Verschließen der Risse mit Kunstharzmasse durchführen lassen will (BGH, Urteil vom 21.4.2010, Az. VIII ZR 131/09). Bei unklarer Schadensursache machen derartige Arbeiten laut BGH keinen Sinn. |